FAQ - Часто задаваемые вопросы
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Запись прямого эфира “Разрешение на пребывание”
Схема оформления
См. также
Ответ BAMF на запрос о поездках в Украину от 25.04.2022
Von: [email protected] [email protected] Gesendet: Montag, April 25, 2022 2:35 PM Betreff: WG: Service Center - Eine Anfrage für Sie: Bitte um Beantwortung Sehr geehrte ...., vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich zu den Reisemöglichkeiten von Personen, die bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, erkundigen. Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Personen, die bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, ist es grundsätzlich möglich ins Ausland und damit auch in ihr Herkunftsland zu reisen (etwaige Einreisebestimmungen jeweiliger Zielländer sind dabei zu beachten). Während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis und mit einem gültigen Reisedokument können sie jederzeit nach Deutschland wieder einreisen. Sollten diese Personen Deutschland aber aus einem nicht nur vorübergehenden Grund verlassen oder sich länger als sechs Monate nicht in Deutschland aufhalten, erlischt ihr Aufenthaltstitel. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag A. Lewin Informationsservice Migration Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße 210 | 90461 Nürnberg Telefon: 0911 943-0 Fax: 0911 943-10000 E-Mail: service[at]bamf.bund.de Internet: www[dot]bamf[dot]de www[dot]wir-sind-bund[dot]de