- Arbeitserlaubnis (steht in Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. So beinhaltet §24 die Arbeitserlaubnis)
- Anmeldung zur Sozialversicherung. Ihre Sozialversicherungs- und Rentenversicherungsnummer kennt Ihre Krankenkasse, fragen Sie an.
- Steueranmeldung. Das ist einer der ersten Briefe, die Sie in Deutschland bekommen. Hier geht es weiter über die Steuer in Deutschland (RU): Подробнее о налогах.
- Arbeitsvertrag (bekommen Sie vom Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag unterschrieben hat, Sie aber beschäftigt, kann man von einem mündlichen Vertrag ausgehen. Bei Schwierigkeiten gilt in diesem Fall die Gesetzesnorm, v.A. das Arbeitsgesetz, das die meisten Anliegen detailliert beschreiben.
Die Arbeit ohne Arbeitserlaubnis kann zur Abschiebung führen. Unregistrierte Arbeit (Schwarzarbeit) wird durch hohe Geldbußen bis 10.000 Euro für jeweils Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestraft.