Bundestag
Bundestag, 34-е заседание 12.05.2022 TOP 12:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-sofortzuschlagsgesetz-891898
Бундестаг принял Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 20/1411 по рекомендации комитета “Arbeit и Soziales“ Drucksache 20/1768.
“Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)”
Bundesrat
Bundesrat запланировал в своем заседании 1021 20.05.2022 TOP 36:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1021/1021-pk.html?nn=4352766#top-36
“Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze”
В этом документе название “§ 24” упоминается 26 раз, “Fiktionsbescheinigung” - 24 раза.
Обсуждение 20.05.2022:
https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2016177
Corona-Zuschläge für Familien, Unterstützung für Ukraine-Flüchtlinge
Eine Woche nach dem Bundestag hat am 20. Mai 2022 auch der Bundesrat einem Gesetz zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien und Ukraine-Flüchtlingen zugestimmt. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach in wesentlichen Teilen am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Einmalzahlung und Sofortzuschlag
Das Gesetz sieht unter anderem eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Leistungsberechtigte in den sozialen Sicherungssystemen im Monat Juli 2022 sowie einen Sofortzuschlag für leistungsberechtigte Kinder ab 1. Juli 2022 in Höhe von monatlich 20 Euro vor.
Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten zum 1. Juni 2022 einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, werden also anerkannten Asylbewerberinnen und -bewerbern gleichgestellt. Dies hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 7. April 2022 mit der Bundesregierung vereinbart.
Kostenbeteiligung des Bundes
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei den Kosten für Unterbringung und Versorgung der Ukraine-Flüchtlinge mit zwei Milliarden Euro. Dazu steigt der Umsatzsteueranteil der Länder im Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2022 um einen entsprechenden Betrag.
Gesamtgesellschaftliche Aufgabe
In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Vertriebenen und Geflüchteten aus der Ukraine eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellen.
Grundsätzliche Kostenregelung erforderlich
Zudem erinnert der Bundesrat an die Zusage der Bundesregierung, eine einvernehmliche Regelung zur Verstetigung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Integration von Flüchtlingen zu finden, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten soll - unabhängig von den aktuellen Kosten für Ukraine-Flüchtlinge.
Planungssicherheit für Länder und Kommunen
Um Planungssicherheit für die Gestaltung ihrer Haushalte zu erlangen, seien Länder und Kommunen auf eine schnellstmögliche Umsetzung angewiesen. Daher bedürfe es einer verstetigten, „atmenden“ Regelung, die sich an der Zahl der nach Deutschland geflüchteten Menschen orientiert.
Pragmatische Lösung
Die Länder weisen auf Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung des so genannten Rechtskreiswechsels in der Praxis hin. Sie fordern pragmatische Lösungen - auch beim Umgang mit Antragsformularen, Fiktionsbescheinigungen und amtlichen Vordrucken des Aufenthaltsgesetzes.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.